Arbeits-, Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrecht

Die Kenntnis des arbeitsrechtlichen Basiswissens ist die Voraussetzung für die im BetrVG definierte Aufgabenerfüllung des Betriebsrates. Für eine verantwortungsvolle Betriebsratsarbeit ist es als Betriebsrat-Mitglied deshalb unerlässlich, sich über Grundlagen und aktuelle Rechtsprechung zu informieren.

Unsere Beratungen und Seminararbeit stellten grundsätzlich die Erfahrungen und Ziele der Teilnehmer in den Mittelpunkt.

Über die Vermittlung der rechtlichen Hintergründe hinaus legen wir auf die Erarbeitung von Handlungsansätzen und Lösungsstrategien besonderen Wert.

Für die Vermittlung der jeweiligen Seminarinhalte qualifizieren uns neben unserer didaktischen Erfahrung vor allem unsere jahrzehntelangen Tätigkeiten als Fachanwalt für Arbeitsrecht, in der betrieblichen Mitbestimmung, und als (ehrenamtlicher) Arbeitsrichter. (Option RA?)

Unsere Beratungen und Seminare werden spezifisch auf die Bedürfnisse der Teilnehmer abgestimmt. Von daher bieten wir keinen Seminarkatalog „von der Stange“, sondern maßgeschneiderte und abgestimmte Lösungen.